Kanzlerin Merkel hatte Zurückhaltung angemahnt, aber Verteidigungsminister legt noch drauf, dass die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung sogar Grundlage für den Abschussbefehl sei: "Es hat den Abschuss einer nur mit Terroristen besetzten Maschine im Extremfall bejaht."
Jung argumentiert schmuddelig, denn streitgegenständlich ist allein, ob das Leben Unschuldiger für das Leben anderer Unschuldiger geopfert werden darf. Und das hat die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ausdrücklich verneint. Also keine "Handlungsgrundlage", wie es Jung umdeutet.
Jung fährt im BILD-Interview fort: "Es hat nicht entschieden, was bei einem Angriff auf das Gemeinwesen oder auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gilt."
Auch das ist schmuddelig argumentiert, denn jede Terrorattacke kann als "Angriff auf das Gemeinwesen oder auf die FDGO" aufgefasst werden und wird auch täterseitig so gemeint sein. Solche Straftat-Bewertung ändert jedoch nichts an der höchstrichterlichen Entscheidung, dass Menschenleben nicht gegen Menschenleben aufgerechnet werden dürfen. Das ist und bleibt unvereinbar mit dem Bekenntnis des Grundgesetzes zur Menschenwürde.
Bundesverteidigungsminister Jung und seine politischen Kameraden sagen es oft genug: "Es gibt keine absolute Sicherheit." Zudem aber sollten sie endlich auch akzeptieren, dass in einer freiheitlich verfassten Gesellschaft die Sicherheit nicht mit beliebigen Mitteln angestrebt werden darf. Dann müssen sie überlegen, wie anders der Flugverkehr geregelt werden muss, dass sich das Terror-Risiko mindert. Abschuss von entführten Passagierflugzeugen darf keine Option sein.
-markus rabanus- >> Diskussion